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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 15.02.2023 |
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Ö 5 |
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Strukturwandel |
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Ö 6 |
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Fragestunde für die Einwohner |
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Ö 7 |
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Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2023 |
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SVV/0524/2023/2 |
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Ö 8 |
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Bestätigung der Gesamtkonzeption zum Museum |
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SVV/0562/2023 |
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Ö 9 |
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Vorbereitung zur Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in ordentliche Gerichtsbarkeiten.
Hier: Beratung und Entscheidung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht |
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SVV/0566/2023 |
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Ö 10 |
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Bestätigung der Abschlussempfehlungen zum künftigen Raumprogramm der Grundschule Keune inklusive Sporthalle mit Freisportflächen sowie dem Hort „Pfiffikus“ ab 2023 |
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SVV/0548/2023 |
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Ö 11 |
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Erklärung der Bauherrenfunktion im Rahmen eines Selbstbindungsbeschlusses zur Realisierung des "Freizeitareals Keune" auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB (Wandlung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB "Freizeitareal Keune" in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit dem Verfahrenstyp B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) |
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SVV/0542/2023 |
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Ö 12 |
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Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Freizeitareal Keune", Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB in der Fassung vom 04.04.2022
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungenund Bedenken im Rahmen der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
2. Satzungsbeschluss |
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SVV/0543/2023 |
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Ö 13 |
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Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz), Ortslage Eulo |
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SVV/0544/2023 |
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Ö 14 |
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Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "11. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung" |
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SVV/0545/2023 |
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Ö 15 |
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Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Energierpark Klein Jamno" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung" gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO |
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SVV/0546/2023 |
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Ö 16 |
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Grundsatzbeschluss "Neuer Eingangsbereich Ostdeutscher Rosengarten" |
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SVV/0554/2023 |
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Ö 17 |
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Bestätigung der Ausführungsplanung für die Schmutzwasserableitung Pappelstraße zwischen Akazienstraße und Schwerinstraße in Forst (Lausitz) |
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SVV/0560/2023 |
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Ö 18 |
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Errichtung von Trinkwassersäulen (Wasserspender) |
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SVV/0537/2023/1 |
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Ö 19 |
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Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Klein Bademeusel |
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SVV/0538/2023 |
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Ö 20 |
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Entwicklung des Naturschutzgebietes „Euloer Bruch“ einschließlich der Mulknitzer
Teichlandschaft |
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SVV/0539/2023 |
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Ö 21 |
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Tempo 70 zum Schutz der Forster Bürgerinnen und Bürger vor Bohrau und Briesnig |
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SVV/0555/2023 |
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Ö 22 |
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Internationales Ausbildungszentrum |
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SVV/0557/2023 |
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Ö 23 |
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Vertragliche Vereinbarung freiwilliger Zuwendungen von Betreibern von bereits bestehenden Windkraft- und Fotovoltaikfreiflächenanlagen |
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SVV/0556/2023 |
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Ö 24 |
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Nachhaltige Entwicklung und Betreibung des "Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst
(Lausitz)" am innerstädtischen Standort Schul- und Sportzentrum am
Wasserturm hier: Ausschreibung von Planungsleistungen |
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SVV/0567/2023 |
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Ö 25 |
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Erneuerbare Energien |
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SVV/0569/2023 |
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Ö 26 |
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Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Beauftragung der Stadtverwaltung zur Durchführung eines Bauordnungsverfahrens zur Sanierung und Errichtung eines Ersatzneubau des Sportzentrums „Am Wasserturm", entspr. Dem Zuwendungsantrag vom 19.04.2021 und dem Zuwendungsbescheid vom 08.12.2021 auf der Grundlage der maßgeblichen Normen für den kommunalen Sportstättenbau (DIN 18035 Teil 1 ff 1979 ), des Sportstättenentwicklungskonzeptes von 4/2019 S.53 |
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SVV/0570/2023 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst hebt den Beschluss Nr. SVV/0547/2023 zur Beauftragung einer Entwurfsplanung für die Sanierung des Stadions am Wasserturm in der Variante 1 It. Anlage 1 wegen schwerwiegender genehmigungsschädlicher struktureller Mängel dieser Variante wieder auf.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst beauftragt die Stadtverwaltung unverzüglich nunmehr in Übereinstimmung mit dem Zuwendungsbescheid vom 08.12.2021, der im Hinblick auf den Zuwendungsantrag vom 19.04.2021 ergangen ist sowie in Verwirklichung des Sportstättenentwicklungskonzeptes der Stadt Forst vom April 2019, S. 50 und 53, in Verbindung mit dem beschlossenen Schulkonzept der Einführung einer sportbetonten Grundschule, ein Bauordnungsverfahren zur Errichtung des Stadionersatzbaues, der Skateranlage und zur Errichtung eines Neubaus des Funktionsgebäudes einzuleiten. Für den Stadionersatzbau sind die maßgeblichen Normen der DIN 18035 Rundlaufbahn 400 m Typ C, da vorgeschrieben, zwingend zu berücksichtigen.Die Ausführung ist auf der Grundlage der im Zuwendungsantrag ausdrücklich postulierten guten Zusammenarbeit mit dem Landkreis Spree-Neiße ressourcenschonend durch einen Minimaleingriff in die bestehende Parklandschaft und Baumreihe abzustimmen. In diesem Bauordnungsverfahren ist gleichfalls ein einstöckiger Bau eines städtischen „Kinder- und Jugendzentrums" am Standort „am Wasserturm" zu berücksichtigen bzw. vorzusehen. Aufgrund der Einmaligkeit der Gesamtanlage im unmittelbaren Stadtzentrum und der herausragenden Bedeutung für die städtische Entwicklung soll die Bürgermeisterin die Durchsetzung dieses Beschlusses zur Chefsache erklären. Sie wird beauftragt 14-tägig über den Fortgang des Verfahrens den Stadtverordneten zu berichten.
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, das integrierte Entwicklungskonzept „Forster Innenstadt" im Programm „Soziale Stadt" — Investitionen im Quartier „Sozialer Zusammenhalt" anzupassen und das Einzelvorhaben „Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm" als wichtigen Bestandteil einzufügen. Damit wird das Einzelvorhaben Bestandteil des Umsetzplanes 2024-2026 im Programm "Sozialer Zusammenhalt".
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach der Bestätigung des Umsetzplanes 2024 -2026 Fördermittel für das Einzelvorhaben „Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am „Schul- und Sportzentrum am Wasserturm" beim LBV zu beantragen. Dabei ist seitens der Stadtverwaltung zwingend auf eine kostengünstige serielle und modulare Erstellung des Bauwerkes zu achten bzw. aktiv hinzuwirken.
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24.04.2023 - Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit |
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Ö 14 - abgelehnt |
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26.04.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 26 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst hebt den Beschluss Nr. SVV/0547/2023 zur Beauftragung einer Entwurfsplanung für die Sanierung des Stadions am Wasserturm in der Variante 1 It. Anlage 1 wegen schwerwiegender genehmigungsschädlicher struktureller Mängel dieser Variante wieder auf.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst beauftragt die Stadtverwaltung unverzüglich nunmehr in Übereinstimmung mit dem Zuwendungsbescheid vom 08.12.2021, der im Hinblick auf den Zuwendungsantrag vom 19.04.2021 ergangen ist sowie in Verwirklichung des Sportstättenentwicklungskonzeptes der Stadt Forst vom April 2019, S. 50 und 53, in Verbindung mit dem beschlossenen Schulkonzept der Einführung einer sportbetonten Grundschule, ein Bauordnungsverfahren zur Errichtung des Stadionersatzbaues, der Skateranlage und zur Errichtung eines Neubaus des Funktionsgebäudes einzuleiten. Für den Stadionersatzbau sind die maßgeblichen Normen der DIN 18035 Rundlaufbahn 400 m Typ C, da vorgeschrieben, zwingend zu berücksichtigen.Die Ausführung ist auf der Grundlage der im Zuwendungsantrag ausdrücklich postulierten guten Zusammenarbeit mit dem Landkreis Spree-Neiße ressourcenschonend durch einen Minimaleingriff in die bestehende Parklandschaft und Baumreihe abzustimmen. In diesem Bauordnungsverfahren ist gleichfalls ein einstöckiger Bau eines städtischen „Kinder- und Jugendzentrums" am Standort „am Wasserturm" zu berücksichtigen bzw. vorzusehen. Aufgrund der Einmaligkeit der Gesamtanlage im unmittelbaren Stadtzentrum und der herausragenden Bedeutung für die städtische Entwicklung soll die Bürgermeisterin die Durchsetzung dieses Beschlusses zur Chefsache erklären. Sie wird beauftragt 14-tägig über den Fortgang des Verfahrens den Stadtverordneten zu berichten.
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, das integrierte Entwicklungskonzept „Forster Innenstadt" im Programm „Soziale Stadt" — Investitionen im Quartier „Sozialer Zusammenhalt" anzupassen und das Einzelvorhaben „Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm" als wichtigen Bestandteil einzufügen. Damit wird das Einzelvorhaben Bestandteil des Umsetzplanes 2024-2026 im Programm "Sozialer Zusammenhalt".
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach der Bestätigung des Umsetzplanes 2024 -2026 Fördermittel für das Einzelvorhaben „Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am „Schul- und Sportzentrum am Wasserturm" beim LBV zu beantragen. Dabei ist seitens der Stadtverwaltung zwingend auf eine kostengünstige serielle und modulare Erstellung des Bauwerkes zu achten bzw. aktiv hinzuwirken.
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage: 3/2/5
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Ö 27 |
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Anfragen / Sonstiges |
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N 28 |
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Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz) |
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N 29 |
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Gesellschafterangelegenheit der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH (FWG)
hier: Bestellung Geschäftsführung |
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N 30 |
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Vollzug der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
hier: Beschluss zum widerruflichen Vergleich Wehrinselstraße auf Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 1 BbgKVerf |
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N 31 |
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Vollzug des § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO
"Ersatzbeschaffung eines Vorausrüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr Forst (Lausitz)" |
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N 32 |
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Anfragen / Sonstiges |
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