Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Forst (Lausitz) erstellt auf ihrer Homepage eine sogenannte "one stop agency" für Anträge von Fördermitteln. Hierbei wird auf einem Portal in einem mehrstufigen System erfragt, um was für einen potenziell förderfähigen Antrag es sich handelt. Am Ende des Prozesses werden den Antragsstellern die möglichen Anträge präsentiert. Zudem wird ein Ansprechpartner der Verwaltung genannt, der bei der Antragsstellung unterstützen kann.
Vereine und Körperschaften, die ihre Gemeinnützigkeit gemäß § 52 Abgabenordnung (AO) nachweisen können sowie im sozialen und kulturellen Bereich ehrenamtlich arbeitende natürliche Personen mit Tätigkeitsschwerpunkt in Forst sind hierbei ausschließlich als antragsberechtigt zu definieren.