Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung) lt. Anlage.
Vorbereitung zur Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in ordentliche Gerichtsbarkeiten.
Hier: Beratung und Entscheidung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht.
Bestätigung einer Eilentscheidung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 (1) BauGB des Grundstückes Flur 18,
Flurstück 386/1