Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. 10. 1993 (GVBl. I Nr. 22 vom 18. 11. 1993) und in Verbindung mit den §§ 100 und 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 12. 4. 1996 (GVBl. I Nr. 9 vom 18. 4. 1996) die Satzung zur Bildung von Schulbezirken und deren Überschneidungsgebiete sowie Bestimmung der örtlich zuständigen Schule für die Grundschulen der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2000/2001.
Vorbereitung zur Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in ordentliche Gerichtsbarkeiten.
Hier: Beratung und Entscheidung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht.
Bestätigung einer Eilentscheidung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 (1) BauGB des Grundstückes Flur 18,
Flurstück 386/1