Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Offenlage des B-Planes "Neuansiedlung Horno" mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Planbereich ist begrenzt:
· Im Norden durch die südliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 155, 181, 149 und der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 189 der Flur 43
· im Osten durch die östliche Grenze der Pfälzer Straße
· im Süden durch die südliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 221, 215/1, 215/2 sowie einer Geraden, rechtwinklig von der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 215/2, der Flur 43, auf die Pfälzer Straße verlaufend
· im Westen durch die östliche Grenze der Elsterstraße sowie der westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 110, 111, 114, 116, 117 der Flur 43