Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 10.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:25
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 22.09.2023 und der Niederschrift vom 28.09.2023
SVV/0042/2023  
Ö 5  
Bekanntmachungen    
Ö 6  
Enthält Anlagen
Terminplanung für das 1. Halbjahr 2024 für die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse    
Ö 7  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 8  
Enthält Anlagen
Bericht der Bürgermeisterin    
Ö 9  
Aussprache zum Bericht der Bürgermeisterin    
Ö 10  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz) um 16 Uhr    
Ö 11  
Enthält Anlagen
LCKW-Kontamination der ehemaligen Textilreinigung in Forst (Lausitz) - Stand der Ergebnisse    
Ö 12  
Fragerunde    
Ö 13  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2024/2025
Enthält Anlagen
SVV/0625/2023  
Ö 14  
Beitritt der Stadt Forst (Lausitz) zum Notfallverbund Kulturgutschutz Cottbus - Spree-Neiße
Enthält Anlagen
SVV/0634/2023  
Ö 15  
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ und Verwendung des Ergebnisses
Enthält Anlagen
SVV/0623/2023  
Ö 16  
Entlastung der Werkleiter des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ für das Wirtschaftsjahr 2022
SVV/0622/2023  
Ö 17  
Beauftragung des Jahresabschlussprüfers 2023 für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“
Enthält Anlagen
SVV/0626/2023  
Ö 18  
4. Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
Enthält Anlagen
SVV/0627/2023  
Ö 19  
4. Änderungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung)
Enthält Anlagen
SVV/0628/2023  
Ö 20  
Wirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ ((Einbringung))
Enthält Anlagen
SVV/0621/2023  
Ö 21  
Programm "Nachhaltige Stadtentwicklung in der EFRE-Förderperiode 2021-2027-Funktionale Stärkung Zentraler Orte (NaS)" hier: Beantragung von Fördermitteln für die Ausstellungshalle Brandenburgisches Textilmuseum
SVV/0620/2023  
Ö 22  
Vollzug des Baugesetzbuches hier: Beschluss über den Erlass einer Erhaltungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Sanierungsgebiet "Nordstadt"
Enthält Anlagen
SVV/0631/2023  
Ö 23  
Grundschule Forst Keune    
Ö 23.1  
Entscheidung zum Standort Grundschule Keune und Hort "Pfiffikus"
Enthält Anlagen
SVV/0637/2023  
Ö 23.2  
Sanierung Grundschule Forst Keune
SVV/0638/2023  
Ö 23.3  
Grundschule Keune inclusive Hort hier: Durchführung der Dachsanierung des Schulgebäudes und des Hortgebäudes
SVV/0633/2023  
Ö 23.4  
Enthält Anlagen
Die Bürgermeisterin wird beauftragt: anstelle der Sanierung des Schulgebäudes und der Nebengebäude den Neubau einer 1 ½- zügigen Schule mit Hortgebäude auf dem Grundstück, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33, Flurstück 778/5 (Standort nördlich neben der Turnhalle Keune, Triebeler Str.) zu errichten.
SVV/0647/2023  
Ö 24  
Digitales Bezahlsystem für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
SVV/0635/2023/1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung und dem Landkreis Spree-Neiße dafür einzusetzen, dass diese eine landesweite oder zumindest landkreisweite Lösung für die Ersetzung von Geldleistungen für Asylbewerber auf den Weg bringen. Geldleistungen sollen hierbei nach §3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) durch Sachleistungen sowie unbare Abrechnungen (bspw. pin-geschützte Bezahlkarten) ersetzt werden.

   
    10.11.2023 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 24 - abgelehnt
   

Abstimmungsergebnis: 9/10/1

 

Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.

 

Ö 25  
Anfragen / Sonstiges    
N 26     Fortsetzung Bericht der Bürgermeisterin      
N 27     Anfragen / Sonstiges