Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 21.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:39
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 26.04.2023    
Ö 5  
Strukturwandel    
Ö 6  
Fragestunde für die Einwohner    
Ö 7  
Bestätigung der Ausführungsplanung für die Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerung der Kläranlage Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0579/2023  
Ö 8  
1. Änderungssatzung Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung
Enthält Anlagen
SVV/0584/2023  
Ö 9  
Entscheidung über die Neuorganisation der Erscheinung des Amtsblattes für die Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0589/2023  
Ö 10  
Aufhebung SVV/0448/2022 - Förderprogramm Graue Flecken - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Enthält Anlagen
SVV/0590/2023  
Ö 11  
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Aufbau einer Infrastruktur für unbemannte Flugsysteme (UAS) außerhalb der Sicht (BVLOS) in der Lausitz – „BVLOS Area Lausitz“
Enthält Anlagen
SVV/0592/2023  
Ö 12  
Förderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit Richtlinie 2.0)
Enthält Anlagen
SVV/0591/2023  
Ö 13  
Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für den Festplatz
Enthält Anlagen
SVV/0585/2023  
Ö 14  
Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "11. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung"
Enthält Anlagen
SVV/0545/2023 (neu)  
Ö 15  
Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Energiepark Klein Jamno" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung" gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO
Enthält Anlagen
SVV/0546/2023 (neu)  
Ö 16  
Beschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB mit der Bezeichnung "1. Änderung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Südstadt, Teilgebiet 4A (5,6) a) Anlage 1: Stellungnahmen derberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0571/2023  
Ö 17  
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm hier: Änderung des Projektumfanges
Enthält Anlagen
SVV/0577/2023  
Ö 18  
Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Entwicklung Standort Wichern-Schule" (Aufstellungsbeschluss) mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB
Enthält Anlagen
SVV/0581/2023  
Ö 19  
Einleitung eines Verfahrens zur Wandlung der seit dem 14.07.2006 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch BauGB mit der Bezeichnung "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße" zu einer Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße"
Enthält Anlagen
SVV/0586/2023  
Ö 20  
Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Wohnpark Am Hirschsprung" (Aufstellungsbeschluss)
Enthält Anlagen
SVV/0587/2023  
N 20.1     Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Wohnpark Am Hirschsprung" (Aufstellungsbeschluss)      
Ö 21  
Nachhaltige Entwicklung des Schul-, Sport- und Freizeitzentrums der Stadt Forst (Lausitz) am Wasserturm hier: Anpassung von Beschlüssen und Ausschreibung von Planungsleistungen
SVV/0567/2023 (neu)  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Antrag auf Befreiung der r die Kampfbahn Typ-C relevanten Teile der Allee gemäß § 67 BNatSchG mit den vom Landkreis geforderten Unterlagen zu stellen. Der entsprechende Bescheid ist den Stadtverordneten sofort zur Kenntnis zu geben. Die Betreiber der betroffenen Strom- und Niederschlagswasserleitungen werden aufgefordert, ein Angebot zur Durchführung der für die Laufbahn Typ-C notwendigen Maßnahmen zu erstellen.  

2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Bürgermeisterin die Planungsleistungen (zunächst Leistungsphasen 1 und 2) für die Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes zur Nutzung als Kinder und Jugendzentrum neben dem Stadion am Wasserturm auszuschreiben. Es wird geprüft, ob bestehende Planungsverträge genutzt werden können.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, das integrierte Entwicklungskonzept „Forster Innenstadt“ im Programm „Soziale Stadt“ Investitionen im Quartier / Sozialer Zusammenhalt“ fortzuschreiben und das Einzelvorhaben Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“ als wichtigen Bestandteil einzufügen. Damit kann das Einzelvorhaben Bestandteil des Umsetzplanes 2024-2026 im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird eine Voranfrage auf Genehmigungs- und Förderfähigkeit des Einzelvorhabens 'Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm' im Programm "Sozialer Zusammenhalt" beim LBV Cottbus gestellt.

 

   
    05.06.2023 - Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 1/0/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/0/4

 

Die Vorlage wurde laut Beschlussvorlage angenommen.

 

   
    08.06.2023 - Ausschuss für Bauen und Vergabe
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   
   
    12.06.2023 - Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   
   
    15.06.2023 - Ausschuss für Planung
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   
   
    21.06.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Antrag auf Befreiung der für die Kampfbahn Typ-C relevanten Teile der Allee gemäß § 67 BNatSchG mit den vom Landkreis geforderten Unterlagen zu stellen. Der entsprechende Bescheid ist den Stadtverordneten sofort zur Kenntnis zu geben. Die Betreiber der betroffenen Strom- und Niederschlagswasserleitungen werden aufgefordert, ein Angebot zur Durchführung der für die Laufbahn Typ-C notwendigen Maßnahmen zu erstellen. 

2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beauftragt die Bürgermeisterin die Planungsleistungen (zuchst Leistungsphasen 1 und 2) für die Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes zur Nutzung als Kinder und Jugendzentrum neben dem Stadion am Wasserturm auszuschreiben. Es wird geprüft, ob bestehende Planungsverträge genutzt werden können.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, das integrierte Entwicklungskonzept „Forster Innenstadt“ im Programm „Soziale Stadt“ Investitionen im Quartier / „Sozialer Zusammenhalt“ fortzuschreiben und das Einzelvorhaben Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“ als wichtigen Bestandteil einzufügen. Damit kann das Einzelvorhaben Bestandteil des Umsetzplanes 2024-2026 im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird eine Voranfrage auf Genehmigungs- und Förderfähigkeit des Einzelvorhabens 'Neubau innerstädtisches Kinder- und Jugendzentrum am Schul- und Sportzentrum am Wasserturm' im Programm "Sozialer Zusammenhalt" beim LBV Cottbus gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

5/3/0

   
    07.07.2023 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmung Punkt 1: 14/9/3

Damit ist Punkt 1 mehrheitlich angenommen.

 

Abstimmung Punkt 2: 14/6/6

Damit ist Punkt 2 mehrheitlich angenommen.

 

Abstimmung Punkt 3: 16/4/6

Damit ist Punkt 3 mehrheitlich angenommen.

 

Gesamtabstimmung: Alle Fraktionen bestätigen, dass die Vorlage damit abgestimmt ist.

 

 

Herr Staudacher gibt eine persönliche Erklärung ab:

 

Ich wünsche, dass wichtige Informationen, wie die des Landkreises, Landrates bzw. Frau Riedel in der Zukunft umgehend zugesandt werden, unabhängig von irgendwelchen Fristen und sollte es Gründe geben, die die Nichtzustellung oder sofortige Zustellung bedingen, dass es eine rechtliche Begründung gibt. Denn mit „das müssen wir noch kommentieren“, nnen wir rechtlich nicht arbeiten. Ich möchte solche Informationen sofort haben.“

 

 

 

 

Ö 22  
Nachhaltige Entwicklung des Kinder- und Jugendzentrums der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0583/2023  
Ö 23  
Bürgerbudget für die Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0580/2023/1  
Ö 24  
Enthält Anlagen
Anfragen / Sonstiges    
N 25     Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) in Höhe von 1.500.000,00 Euro      
N 26     Grundstücksankauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 26      
N 27     Anfragen / Sonstiges