Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitverfahrens mit der Bezeichnung „11. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
15.06.2023 - Ausschuss für Planung
Ö 10 - abgelehnt
21.06.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 14 - abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitverfahrens mit der Bezeichnung „11. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“
Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Wohnpark Am Hirschsprung" (Aufstellungsbeschluss)
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über die Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Digitalisierung und AMOK-Anlage für alle 4 Schulen (insgesamt 8 Lose)
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) in Höhe von 1.500.000,00 Euro