Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Energiepark Klein Jamno“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ gem. §11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
15.06.2023 - Ausschuss für Planung
Ö 9 - abgelehnt
21.06.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 15 - abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Energiepark Klein Jamno“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ gem. §11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.
Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Wohnpark Am Hirschsprung" (Aufstellungsbeschluss)
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über die Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Digitalisierung und AMOK-Anlage für alle 4 Schulen (insgesamt 8 Lose)
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) in Höhe von 1.500.000,00 Euro