Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) fasst einen Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Wandlung der seit 14.07.2006 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße“ in eine Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße“.
Der Geltungsbereich der angedachten neuen Klarstellungssatzung mit den Veränderungen gegenüber der Altsatzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Die Anlage ist Teil des Beschlusses.
15.06.2023 - Ausschuss für Planung
Ö 15 - ungeändert beschlossen
21.06.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) fasst einen Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Wandlung der seit 14.07.2006 rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße“ in eine Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße“.
Der Geltungsbereich der angedachten neuen Klarstellungssatzung mit den Veränderungen gegenüber der Altsatzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Die Anlage ist Teil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
7/0/0
07.07.2023 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 27 - ungeändert beschlossen
Herr Engwicht und Frau Sonntag erklären sich für befangen.
Abstimmungsergebnis: 14/0/0
Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.
Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit der Bezeichnung "Wohnpark Am Hirschsprung" (Aufstellungsbeschluss)
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über die Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Digitalisierung und AMOK-Anlage für alle 4 Schulen (insgesamt 8 Lose)
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) in Höhe von 1.500.000,00 Euro