Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 06.12.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:25
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlußfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift von der 21. Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2002 und von der Sondersitzung am 16.10.2002    
Ö 5  
Bekanntmachungen    
Ö 6  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 7  
Termine für das I. Halbjahr 2003 für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse    
Ö 8  
Bericht des Bürgermeisters    
Ö 9  
Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters    
Ö 10  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 10.1  
Umbewilligung der Investitionspauschale GFG 2002
SVV/0779/2002  
Ö 10.2  
Information zum Schreiben des Landkreises Spree-Neiße zu der Beanstandung der Beschlüsse der SVV vom 20.09.2001 (BV SVV/0698/2002/1 neu) und 16.10.2002 (BV SVV 0698/2002/1 neu/1)    
Ö 11  
Vollzug des § 66 Brandenburgisches Wassergesetz hier: Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflußlosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren
Enthält Anlagen
SVV/0828/2002  
Ö 12  
Änderung des Termins zur Auflösung Grundschule 5, Cottbuser Str. 151, 03149 Forst
SVV/0792/2002  
Ö 13  
Eintrittspreisfestlegung für die Rosengartenfesttage 2003
SVV/0833/2002  
Ö 14  
Grundsatzentscheidung zur Betreibung des Freibades durch einen Dritten
SVV/0835/2002  
Ö 15  
Entgeltordnung für die Nutzung städtischer Sporthallen
SVV/0793/2002 (neu)  
Ö 16  
Richtlinie zur Nutzung der Sporthallen der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0794/2002 (neu)  
Ö 17  
Handlungsinitiative "Zukunft im Stadtteil - ZiS 2000" Projekt: Einrichtung eines Musikstudios im Jugendklubhaus East-Side
SVV/0798/2002  
Ö 18  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2003/2004
SVV/0838/2002  
Ö 19  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Eulo-Nord"
SVV/0419/2001/2 neu  
Ö 20  
Verkehrsentwicklungsplan Forst (Lausitz) hier: Bestätigung kommunaler Verkehrsplan
SVV/0750/2002/1  
Ö 21  
Zukunft im Stadtteil (ZiS) hier: Bestätigung der Vorplanung Festplatz Forst
SVV/0771/2002 (neu)  
Ö 22  
Beschluss zum B-Plan "An der Max-Fritz-Hammer-Straße" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
SVV/0797/2002  
Ö 23  
Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes "Anbindung vom Knotenpunkt B 122 / L 48" an die Euloer Straße
SVV/0806/2002  
Ö 24  
Festlegung der Gebietskulisse für das Bund-Land-Programm "Stadtumbau Ost"
SVV/0808/2002  
Ö 25  
Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Wasserturm"
SVV/0809/2002  
Ö 26  
Beschluss zur Offenlage des Entwurfs des geänderten Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)" (Teiländerung Nr. 2A desFlächennutzungsplanes)
SVV/0811/2002  
Ö 27  
Beschluss zur Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)"
SVV/0810/2002  
    VORLAGE
   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungs­planes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)" gemäß § 3 (2) BauGB mit dem gegenwärtigen Geltungsbereich öffentlich auszulegen. Das Plan­gebiet ist begrenzt:

        Im Nordwesten innerhalb des Flurstückes 640, Flur 42, 80 m nordwestlich der Grenze des Flurstückes 639, Flur 42

        Entlang der Euloer Straße (westliche Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42), ca. 50 m in südöstlicher Richtung und verspringt dann nach Nordwesten auf die nordwestliche Grenze des Flurstückes 162, Flur 42

        Ca. 6 m nordöstlich der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42) innerhalb der Flurstücke 162 und 163, beide Flur 42, bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42

        Entlang der nordwestlichen und nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42 und in Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166 bis zur südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1, Flur 42

        Entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1 und in deren Verlängerung bis zur südwestlichen Grenze des Flurstückes 637, Flur 42

        Entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 637 und in deren Verlängerung bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42

        155 m in Richtung Südwest entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42

        Im Südwesten innerhalb der Flurstücke 639 und 640, Flur 42, ca. 150 m bis 165 m  südwest­lich der südwestlichen Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42 (Euloer Straße)

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshand­lung haben.

 

   
    14.11.2002 - Planungsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/1/0

   
    20.11.2002 - Haupt- und Petitionsausschuß
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 8/2/0, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen

   
    06.12.2002 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 27 - ungeändert beschlossen
   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)" gemäß § 3 (2) BauGB mit dem gegenwärtigen Geltungsbereich öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:

·         Im Nordwesten innerhalb des Flurstückes 640, Flur 42, 80 m nordwestlich der Grenze des Flurstückes 639, Flur 42

·         Entlang der Euloer Straße (westliche Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42), ca. 50 m in südöstlicher Richtung und verspringt dann nach Nordwesten auf die nordwestliche Grenze des Flurstückes 162, Flur 42

·         Ca. 6 m nordöstlich der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42) innerhalb der Flurstücke 162 und 163, beide Flur 42, bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42

·         Entlang der nordwestlichen und nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42 und in Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166 bis zur südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1, Flur 42

·         Entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1 und in deren Verlängerung bis zur südwestlichen Grenze des Flurstückes 637, Flur 42

·         Entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 637 und in deren Verlängerung bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42

·         155 m in Richtung Südwest entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42

·         Im Südwesten innerhalb der Flurstücke 639 und 640, Flur 42, ca. 150 m bis 165 m  südwestlich der südwestlichen Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42 (Euloer Straße)

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis: 24/3/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen

Ö 28  
Neufassung der Richtlinie für die Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaft zwischen den Städten Wermelskirchen und Forst (Lausitz)
SVV/0829/2002  
Ö 29  
Fassung einer Richtlinie für die Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaft zwischen den Gemeinden Lubsko, Brody und Forst (Lausitz)
SVV/0830/2002  
Ö 30  
Entlastung des Bürgermeisters zur Jahresrechnung Haushaltsjahr 2001 - Tischvorlage -
SVV/0801/2002  
Ö 31  
Beratung und Beschlußfassung der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2002
SVV/0824/2002  
Ö 32  
Neubau einer Skateranlage in der Stadt Forst (Lausitz) Beschlussfassung zum Standort der Skateranlage
SVV/0837/2002  
Ö 33  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das III. Quartal 2002
SVV/0831/2002  
Ö 33.1  
Mögliche Bildung eines Ortsteiles Sacro der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0842/2002  
Ö 34  
Anfragen    
N 35     Bericht des Geschäftsführers der Krankenhaus Forst GmbH, Herrn Lischka      
N 36     Verkauf der Grundstücke Flur 33, Flurstücke 273, 274 und 275 ( teilweise TF).      
N 37     Klageverfahren der Stadt Forst (Lausitz) gegen die Wirtschaftsberatung Wildemann & Partner auf Rückzahlung des bereits gezahlten Erfolgshonorares für die nicht erfolgte Industrieansiedlung der Frau Gabriele Mayr. Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Cottbus, verkündet am 05.09.2002 und zugestellt am 07.10.2002 (Geschäfts-Nr. 6 O 473/01)      
N 38     Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages Stadt Forst (Lausitz) / Frau Gabriele Mayr vom 19.04.1999, UR-Nr.: 931/1999      
N 39     Überprüfung der bestehenden Gesellschafterverträge der Stadt Forst (Lausitz)      
N 40     Anfragen